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Datenschutz und Datensicherheit
Der Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte hat darauf hinzuwirken, dass der Einzelne in seinem Persönlichkeitsrecht beim Umgang mit seinen Daten nicht beeinträchtigt wird.
Rechtsquellen für die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können sich aus drei Rechtsquellen ergeben.
- Ausdrücklich aus dem Bundesdatenschutzgesetz oder Landesdatenschutzgesetzen
- Ausdrücklich aus Spezialgesetzen (z.B. aus dem StGB, SGB, TKG, HGB)
- Aus dem Gesamtzusammenhang, wenn keine gesetzliche Regelung existiert. Der Datenschutzbeauftragte ist für solche Aufgaben zuständig, wenn die Erfüllung der Aufgabe dazu beiträgt, auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuwirken.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Auszug):
- Beratung des Unternehmens in Datenschutzbelangen
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen
- Herbeiführung von Managemententscheidungen in Bezug auf den Datenschutz
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Durchführung von Schulungen
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis, § 5 BDSG
- Kontrolle bei der Auftragsdatenverarbeitung
- Erarbeitung und Pflege von Richtlinien
- Wahrung der Betroffenenrechte
Die wichtigsten Aufgaben des DSB zusammengefasst
- Verfahrensweisen so wählen, dass Gefährdungen für das informationelle Selbstbestimmungsrecht minimiert bzw. vermieden werden.
- Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit einplanen.
- Gesetzliche Vorschriften in effektive und wirtschaftlich vertretbare Verfahrensweisen und Verhaltensregeln umsetzen.