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Basel II

Kreditinstitute unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Diese Aufsicht ist nötig, um die Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten.

Ähnliche Aufsichtsbehörden gibt es auch in allen anderen westlichen Industriestaaten. Diese Aufsichtsbehörden haben ein gemeinsames Gremium - den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht - gegründet, um gemeinsame Kriterien bezüglich der Aufsicht über die Kreditinstitute zu definieren.

Den festgelegten Kriterien müssen, sobald sie in nationales Recht umgesetzt sind, von den Kreditinstituten beachtet werden. Insbesondere werden Anforderungen an das für Kreditgeschäfte zu hinterlegende Eigenkapital gestellt, um die damit verbunden Risiken adäquat zu berücksichtigen.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Anfang 2001 einen überarbeiteten Vorschlag zur Revision der internationalen Eigenkapitalregelungen der Kreditinstitute vorgestellt. Aufgrund der aufgekommenen Diskussionen zur Nutzung bankinterner Ratings wird der kurz auch als Basel II bezeichnete Entwurf erst in 2005 die seit 1988 gültigen Bestimmungen ("Baseler Eigenkapitalübereinkunft") und ihre Ergänzungen ("Baseler Marktrisikopapiere" aus 1993/1994/1996) ersetzen.

In einem Rating wird die Bestandskraft eines Unternehmens (hier ist der Kreditnehmer gemeint) ausgedrückt, die wiederum Rückschlüsse darauf zulässt, inwieweit ein Unternehmen wirtschaftlich fähig bzw. gewillt ist, seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen.

In Deutschland werden die von Basel II betroffenen Themen im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt, das bisher nur eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten fordert. Es wird erwartet, dass die in Basel II getroffenen Regelungen ab diesem Zeitpunkt in Deutschland sowie in mehr als 100 anderen Ländern, in nationales Recht umgesetzt werden.

Bei der Berechnung des für die Geschäftstätigkeiten der Kreditinstitute zu hinterlegenden Eigenkapitals wird neben den beiden Säulen Kreditrisiko und Marktrisiko erstmals die dritte Säule des operationellen Risikos berücksichtigt.

Als operationelle Risiken werden Gefahren von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Präzisiert man diese Definition, ergeben sich folgende vier Hauptbestandteile von operationellen Risiken:

  • Modell-, Transaktions- und Prozessrisiken infolge von fehlerhaft aufgestellten Prozessen bzw. Fehlern in der Ausführung
  • Risiken der Informationstechnik und -verarbeitung, die gekennzeichnet sind durch die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und der Nichteinhaltung rechtlicher Erfordernisse.
  • Personalrisiken, zu denen nicht autorisierte oder rechtswidrige Aktivitäten, sowohl von internen und externen Personen, aber auch Beeinträchtigungen der quantitativen und qualitativen Verfügbarkeit von Personal, gehören.
  • Externe Risiken, die sich nicht im direkten Einflussbereich der Organisation befinden, wie z.B. mangelhafte Leistungen von externen Dienstleistern, Naturkatastrophen oder Desaster.

Fortschrittliche Managementsysteme bezüglich operationeller Risiken werden durch die Aufsichtsbehörden mit reduzierten Eigenkapitalanforderungen belohnt.

Die verringerten Anforderungen an das Eigenkapital von Kreditinstituten stellen für diese - im Sinne der Kostensenkung - einen erheblichen Anreiz dar, ihre Risikomanagementsysteme zu verbessern. Sie können infolgedessen ihre gesunkenen Kosten in Form von günstigeren Kreditkonditionen an ausgewählte Kunden weitergeben. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die erhöhte Beachtung des operationellen Risikos eine ausstrahlende Wirkung auf die Kunden der Kreditinstitute haben wird. Das operationelle Risiko einer Organisation hat aus diesem Grunde über deren Rating Auswirkungen auf die Bestimmung des Kreditrisikos für die Organisation. Organisationen mit funktionierendem operationellem Risikomanagement, das Teil eines effektiven ganzheitlichen Risikomanagements ist, können deswegen mit besseren Konditionen bei der Vergabe von Krediten rechnen.