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Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Warum?

Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen Unternehmen, die regelmäßig mit mehr als neun Mitarbeitern - also mindestens zehn - personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wird dies nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der automatisierten Datenverarbeitung vorgenommen, kann eine Geldstrafe bis zu 25.000 € drohen.

Um den Anforderungen des BDSG nachzukommen, müssen Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Ausbildung eines Datenschutzbeauftragten in rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekten,
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in schriftlicher Form,
  • Freistellung des Datenschutzbeauftragten von seinen sonstigen Aufgaben sowie
  • ständige Aus- und Weiterbildung in relevanten Themen.

Diese Maßnahmen sind jedoch kosten- und zeitaufwendig und wirken sich meist behindernd auf den allgemeinen Geschäftsbetrieb aus.

PERSICON unterstützt Sie durch die Stellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, den Anforderung des Datenschutzes gerecht zu werden, ohne den Betriebsablauf zu stören und unnötige Kosten zu produzieren.

Unsere Leistungen:

  • Aufnahme der Verfahren, IT-Anwendungssysteme und verarbeiteten Daten
  • Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen und Richtlinien
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Gewährleistung der Betroffenenrechte
  • Regelung der Auftragsdatenverarbeitung
  • Schutzbedarfsklassifizierung nach BSI IT-Grundschutzhandbuch

Unsere Mitarbeiter:

Für den externen Datenschutzbeauftragten setzen wir nur ausgebildete Juristen und geprüfte Datenschutzbeauftragte nach dem Ulmer Modell ein, die sowohl über fundiertes juristisches, technisches als auch organisatorisches Know-how verfügen. Dies sichert ihnen optimale Qualität zu fairen Kosten!

Ihre Vorteile:

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Keine Unterbrechungen oder Störungen ihres Geschäftsablaufs
  • Keine Fort- und Weiterbildungskosten
  • Kurze Projektdurchlaufzeiten
  • Praxistaugliche Lösungen
Gerne erläutern wir Ihnen persönlich, welche maßgeschneiderten Lösungen PERSICON Ihnen und Ihrem Unternehmen bietet.

Neutralität

Unsere Unabhängigkeit von Herstellern, Produkten und Lösungen gewährleistet eine objektive Beratung.

Ganzheitliche Betrachtung

Wir analysieren Ihre Prozesse unter technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. So entstehen kosten- und nutzenoptimierte Lösungen.

Interdisziplinäres Team

Im fachübergreifenden Zusammenwirken von Juristen, Kaufleuten, Informatikern und Betriebsprüfern liegt unsere Kompetenz.

Zertifizierung

Unsere Berater sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und besitzen die Lizenz des IT-Grundschutzauditors. Weitere Zertifizierungen kommen u. a. von der SAP AG und von den Berufsverbänden der EDV-Revisoren (ISACA, IIR, ISC2).

Anerkannte Standards

Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage international anerkannter Standards (BSI, IDW, PCAOB, CobiT, ISO, ITIL etc.) sowie nach Maßgabe nationaler und internationaler Vorschriften (GoBS, KonTraG, GDPdU, Sarbanes-Oxley Act/SOX u. a.).